Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege bietet auf schnellem Weg Unterstützung, wenn die Pflege im privaten Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht gesichert ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderer familiärer Umstände. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Im Nachgang zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als weiteres Entlastungsangebot zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege kann möglich sein!

Pflege für Demenzerkrankte

Demenziell erkrankte Menschen brauchen Normalität!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität aufrechterhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.