Beauftragter für Medizinproduktesicherheit:
Gemäß § 6 Absatz 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist eine Gesundheitseinrichtung verpflichtet, auf Ihrer Internetseite eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bekannt zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit für die folgenden Einrichtungen nach:
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter: mpgbeauftragter@integra-sw.de