Kurzzeitpflege

Mit einer Kurzzeitpflege erhalten Sie schnelle Unterstützung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen Faktoren in Ihrem eigenen Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Neben der Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als weiteres Entlastungsangebot zur Verfügung. Sie können die Verhinderungspflege bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Eine Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist grundsätzlich möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Menschen, die Demenz haben brauchen viel Normalität!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.