Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege stellt eine schnelle Unterstützung dar, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht erbracht werden kann; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen misslichen Umständen in Ihrem Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse unterstützt.

Verhinderungspflege

Als zusätzlich Entlastung zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens ein halbes Jahr zu Hause gepflegt haben. Kombinationen der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege sind möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Alle Menschen mit Demenz benötigen Normalität!  Bei der Pflege von Menschen mit Demenz geht es vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.