Corona Testzeiten

Testzeiten zur Durchführung der Schnelltests für Besuche:

Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag und Freitag zusätzlich noch von 14.00 bis 16.00 Uhr,

An den Wochenenden jeweils von 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege unterstützt Sie schnell und zeitnah, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen Faktoren in Ihrem eigenen Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung beantragen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Als weiteres Entlastungsangebot steht Ihnen als pflegenden Angehörigen zusätzlich zur Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege zur Verfügung. Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Kombinationen der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Der demenziell erkrankte Mensch braucht Normalität!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.