Pflege
Die Grundlage unseres pflegerischen Handels ist die ganzheitliche Versorgung unserer Bewohner*innen, die wir mit Empathie und Professionalität erbringen.
Eine kompetente Pflege beinhaltet die fachgerechte grund- und behandlungspflegerische Versorgung sowie die individuelle, soziale Betreuung unserer Bewohner*innen, die sich an den Bedürfnissen des Einzelnen und dessen persönlicher Situation ausrichtet.
Wir haben das Ziel, unseren Bewohner*innen größtmögliche Eigenständigkeit zu ermöglichen, die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu mindern oder zu überwinden! Neben der klassischen Langzeitpflege, bei der die Bewohner*innen dauerhaft in unserem Pflegeheim wohnen, bieten wir auch eine zeitlich begrenzte stationäre Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet eine schnelle Unterstützung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen Umständen in Ihrem eigenen Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.
Verhinderungspflege
Ergänzend zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als Entlastungsangebot zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Als Voraussetzung gilt, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist möglich!
Pflege für Demenzerkrankte
Normalität ist für demenziell erkrankte Personen wichtig! Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.