• Der neue Lichtblick ist da

    Unsere neuen Hauszeitungen sind vollgepackt mit fesselnden Erzählungen und Geschichten aus unseren Einrichtungen! https://www.integra-seniorenimmobilien.de/downloads/

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet eine schnelle Unterstützung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen Umständen in Ihrem eigenen Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Ergänzend zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als Entlastungsangebot zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Als Voraussetzung gilt, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Normalität ist für demenziell erkrankte Personen wichtig!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.